Behandlung

Behandlungsablauf

praxis_unteDie Behandlung dauert 50-60 Minuten.

Erster Termin

Ausführliche Anamnese (Befragung) und körperliche Untersuchung, gegebenenfalls unter Einbeziehung vorhandener ärztlicher Befunde und Unterlagen (Röntgenbilder, MTR, CT).
Danach schließt sich die erste Behandlung an.

Weitere Termine

Jede weitere Behandlung beginnt erneut mit einem ausführlichen Patientengespräch. Danach schließt sich die osteopathische Untersuchung (was hat sich verändert) und Behandlung an.
Die Häufigkeit und der Abstand der Behandlung richtet sich nach Ihrem individuellen Befund.

Qualitätssicherung

DSC_9483Der Beruf des Osteopathen und dessen Ausbildung ist in Deutschland noch nicht rechtlich geregelt. Die Qualitätssicherung gibt dem Patienten die Gewissheit, osteopathisch nach höchstem Standard behandelt zu werden. Um Transparenz zu realisieren, führen die Berufsverbände eine Therapeutenliste. Die Therapeutenliste kann telefonisch, schriftlich oder im Internet abgefragt werden. Therapeuten, die auf dieser Liste geführt werden, erfüllen diese Qualitätsmerkmale.

Aufgrund meiner umfangreichen Ausbildung erfülle ich diese Qualitätsmerkmale und bin im Verband der traditionellen Osteopathen (ROD) und bei der BAO beigetreten und werde auf der Therapeutenliste geführt. Diese stellen sicher, dass eine angemessene Ausbildung abgeschlossen wurde. Diese umfasst eine fünfjährige Ausbildung von mindestens 1350 Stunden an einer anerkannten Schule, mit Abschlussarbeit und eine Abschlussprüfung bei der BAO (Nationale Verbandsprüfung).

Kosten und Kostenübernahme

DSC_9429Die Kosten der osteopathischen Behandlung können nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt werden. Dies gilt für private Zusatzversicherung, Private Vollversicherung, Postbeamtenkrankenkasse und Beihilfe. Kassenpatienten sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen, um abzuklären, ob die Kosten anteilig von Ihrer Kasse übernommen werden. Da ich Mitglied im Verband der Osteopathen (www.r-o-d.info) bin erfülle ich die Kriterien zur anteiligen Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen. Haben Sie noch Fragen zu Behandlungskosten rufen Sie mich gerne an.

Wer kann in meiner Praxis behandelt werden

  • Selbstzahler
  • Privatpatienten
  • Patienten mit eine Heilpraktiker Zusatzversicherung
  • Kassenpatienten (nur anteilige Kostenübernahme der Krankenkassen.) Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.

Krankenkassen mit anteiliger Leistungserstattung für osteopathische Behandlung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Krankenkasse die Osteopathie-Behandlungen übernimmt, schauen Sie doch bitte bei OSTEOKOMPASS nach. Dort finden Sie eine ständig aktualisierte Liste der Kassen.